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Informationen Lastkraftwagen / Truck:
Mit Lastkraftwagen bezeichnet man Kraftfahrzeuge, die vorwiegend zum Transport
von Gütern geeignet sind. Die übergeordnete Kategorie ist Nutzfahrzeug. Als
Abkürzungen für Lastkraftwagen werden Lkw und LKW verwendet.
Ein Lastwagen oder Laster besteht im allgemeinen aus einem selbsttragenden
Chassis, einem geeigneten Antrieb, einer Fahrerkabine und einem zum Tragen der
Last bzw. Ladung bestimmten Aufbau. Beschrieben werden sollen hier aber nur
leichte, mittelschwere und schwere LKW, nicht jedoch Fahrzeuge, die je nach
Zulassung sowohl als PKW als auch als LKW gelten können. Diese Kleinlaster und
Lieferwagen finden sich unter Kombinationskraftwagen, Kleintransporter,
Kastenwagen, Hochdachkombi und Pritschenwagen.
Lastkraftwagen sind dazu ausgelegt, Lasten zu tragen und zusätzlich Anhänger
zu ziehen. Sattelschlepper sind, da ihnen der zum Gütertransport bestimmte
Aufbau fehlt, bei der Güterbeförderung mit einem aufgesattelten Anhänger (dem
sog. Auflieger) verbunden und bilden mit diesem zusammen einen Sattelzug. Davon
zu unterscheiden sind Zugmaschinen, die zum Ziehen konventioneller Anhänger
bestimmt sind. Letztere hatten bis in die 1960er Jahre eine größere Bedeutung,
sind heute aber im Bereich der Güterbeförderung praktisch nicht mehr zu finden
(abgesehen von Schausteller-Fahrzeugen und Schwertransportern).
Von den Bauformen her unterscheidet man je nach Position des Motors relativ zur
Fahrerkabine Langhuber (Motor vor der Fahrerkabine), Kurzhuber (Motor zum Teil
in die Fahrerkabine hinein verschoben) und Frontlenker (Motor unter oder hinter
der Fahrerkabine, also z. B. im Heck des Fahrzeuges (Heckmotor) oder unter
seinem Boden (Unterflurmotor)).
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