Informationen Schifffahrt:
Unter Schifffahrt versteht man die Benutzung von Wasserfahrzeugen auf Binnengewässern
und Meeren zu unterschiedlichen Zwecken. Heute ist im Wesentlichen die
Handelsschifffahrt zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Gütern
damit gemeint. Mit Hilfe der Schifffahrt ist es möglich, Wasser als
Transportweg zu nutzen oder im und unter dem Wasser befindliche Ressourcen zu
gewinnen. Um sich auch in der Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Mächten
diese Chancen zu sichern, hat sich außerdem eine militärische Komponente der
Schifffahrt entwickelt. In modernen Gesellschaften gewinnt darüber hinaus die
touristische Nutzung des Wassers immer größere Bedeutung.
Informationen Handelsschifffahrt:
Die Handelsmarine oder Handelsflotte umfasst alle Seeschiffe, die in das
Schiffsregister des jeweiligen Staates eingetragen sind und der Seeschifffahrt
zum Zweck der Beförderung von Gütern (Handelsschiffe) und Personen sowie dem
Fischfang dienen. Diese Schiffe werden als Kauffahrteischiffe bezeichnet. Im
deutschen Recht regelt dies Artikel 27 des Grundgesetzes: \"Alle deutschen
Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.\"
Im einzelnen gehören nur solche Seeschiffe zur Handelsmarine, die klassifiziert
und im Schiffsregister eingetragen sind. Schiffe der Handelsmarine führen die
Flagge des Staates, in dem sie registriert sind.
Die Handelsmarine und die Kriegsmarine zählen zum Oberbegriff Marine. Die
Handelsmarine zählt typischerweise zur Berufsschifffahrt.