Mit dem von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Meister-BAföG" - ist ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen, eingeführt worden. Das "Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung, stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses und bietet über den Darlehensteilerlass hinaus für potenzielle Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen.
Der Deutsche Bundestag hat am 15. November 2001 eine von der Bundesregierung eingebrachte Reform dieses Gesetzes verabschiedet, die der Bundesrat am 20. Dezember 2001 gebilligt hat. Mit dem "Gesetz zur Änderung des AFBG" werden die Konsequenzen aus den ersten Erfahrungen mit diesem neuen Leistungsgesetz gezogen und die Förderung von fortbildungswilligen Fachkräften und angehenden Existenzgründern auf eine völlig neue Basis gestellt.