Die BFU hat die Aufgabe, Unfälle und schwere Störungen beim Betrieb von Luftfahrzeugen in Deutschland zu untersuchen und deren Ursachen zu ermitteln. Zur Annahme von Meldungen über Flugunfälle oder Störungen sind wir daher rund um die Uhr erreichbar.Die Meldung kann ONLINE erfolgen, TELEFONISCH oder per FAX.
Am 01.09.1998 ist die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) als eigenständige Bundesoberbehörde (dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unmittelbar nachgeordnet) errichtet worden.
Die Aufgaben der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung ergeben sich aus dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb von zivilen Luftfahrzeugen (FLUUG), vom 01. September 1998. Das Gesetz sieht eine völlig eigenständige Untersuchung von Flugunfällen und schweren Störungen durch die Bundesstelle vor, insbesondere ohne eine Einflussnahme von Dritten.
Die Untersuchung wird nach den Richtlinien und Empfehlungen des Anhangs 13 zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt und der Richtlinie 94/56 EG der Europäischen Union über die Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt durchgeführt. Danach hat die technische Untersuchung ausschließlich zum Ziel, Erkenntnisse zu gewinnen, mit denen künftige Unfälle und Störungen verhütet werden können; die Auswertung des Vorkommnisses sowie die Schlussfolgerungen und Sicherheitsempfehlungen sollen nicht der Klärung der Schuld- bzw. Haftungsfrage dienen.