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Antrag-Gestellung / Ausfuhrsendung


Verfahrensablauf bei der WarenausfuhrDas Ausfuhrverfahren wird in zwei Verfahrensabschnitte unterteilt. Die erste Stufe stellt die Eröffnung des Ausfuhrverfahrens bei der so genannten Ausfuhrzollstelle dar. In der zweiten Stufe wird das Ausfuhrverfahren bei der so genannten Ausgangszollstelle beendet und die Ware wird aus der EG ausgeführt.Verfahren bei der AusfuhrzollstelleZur Eröffnung des Ausfuhrverfahrens muss die Ware grds. bei der zuständigen Zollstelle, der Ausfuhrzollstelle, gestellt werden. Gestellung heißt, es muss angezeigt werden, dass sich eine Ware, deren Ausfuhr beabsichtigt ist, bei der Zollstelle befindet. Außerdem muss für die gestellte Ware eine Ausfuhranmeldung abgegeben werden.Ausfuhrzollstelle ist die Zollstelle, in deren Bezirk der Ausführer seinen Sitz hat oder in deren Bezirk die Ware verladen oder verpackt wird. Unter Verlade- bzw. Verpackungsort ist der Ort zu verstehen, an dem die Beförderung der Waren zur Ausfuhr beginnt. Ein späteres Umladen, z.B. auf ein anderes Beförderungsmittel, gilt nicht als neues Verladen.Der Ausführer ist die Person, für deren Rechnung die Ausfuhranmeldung abgegeben wird und die zum Zeitpunkt der Anmeldung entweder Eigentümer der Ware ist oder eine ähnliche Verfügungsberechtigung besitzt.Die Ausfuhranmeldung kann grds. von jeder gemeinschaftsansässigen Person abgegeben werden, die zur Gestellung der Waren und zur Vorlage aller für die Ausfuhr notwendigen Dokumente in der Lage ist. Daher ist es durchaus möglich, dass Anmelder und Ausführer nicht identisch sind. Dies ist der Fall, wenn der Anmelder die Ausfuhranmeldung in seinem Namen abgibt, aber für Rechnung des Ausführers handelt, er ihn also indirekt vertritt. Das gilt auch in den Fällen, in denen für die Ausfuhr die Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung oder einer Ausfuhrlizenz notwendig sein sollte.Die Ausfuhranmeldung ist auf dem Zollvordruck 0733 - Exemplare Nr. 1-3 des Einheitspapiers - abzugeben. Wie dieser ausgefüllt werden muss, ergibt ich aus dem Merkblatt zum Einheitspapier. Wichtig für den Anmelder ist hierbei vor allem der Eintrag "RET-EXP - 30400" für die gewünschte Rückgabe des Exemplars Nr.3 des Einheitspapiers in Feld 44 der Ausfuhranmeldung. Dieses Exemplar dient als Nachweis, dass das Ausfuhrverfahren ordnungsgemäß beendet ist.


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26.08.2006

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