Warenbeförderung mit nationalen BeförderungspapierenWerden Beförderungen, für die das Versandverfahren vorgeschrieben ist, im Eisenbahnverkehr oder in Großbehältern nur innerhalb Deutschlands durchgeführt, ist zurzeit noch zugelassen, dass nationale Beförderungspapiere verwendet werden. Das sind 1. der Inlands-Frachtbrief (bestehend aus Versandblatt, Frachtbriefdoppel, Empfangsblatt und Frachtbrief) und 2. der Container-Frachtbrief (bestehend aus Versandblatt DB Cargo, Frachtbrief für den Frachtführer, Exemplar für den Frachtführer, Empfangsblatt und einem Exemplar für den Empfänger).Dieses Verfahren steht nicht mehr im Einklang mit den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft und muss an diese angepasst werden.