GrundlagenMerkblatt zu den Vordrucken für die Ausstellung der Versandanmeldungen. Titel I: Allgemeines A. Gestaltung der Vordrucke Sofern im Übereinkommen nichts anderes bestimmt ist, sind für die Überführung von Waren in das gemeinsame Versandverfahren die Vordrucke nach den Anhängen A1 bis A4 zu dieser Anlage zu verwenden. Von den Vordrucken nach den Anhängen A1 und A3 dieser Anlage sind nur die Exemplare Nrn. 1, 4 und 5 zu verwenden: - Exemplar Nr. 1 wird von den zuständigen Behörden des Abgangslandes aufbewahrt; - Exemplar Nr. 4 begleitet die Waren und wird von den zuständigen Behörden des Bestimmungslandes aufbewahrt; - Exemplar Nr. 5 begleitet die Waren und wird im gemeinsamen Versandverfahren als Rückschein verwendet; Es können auch die Vordrucke nach den Anhängen A2 und A4 dieser Anlage verwendet werden, insbesondere, wenn die Anmeldungen EDV-gestützt erstellt werden. In diesem Fall sind zwei Vordrucksätze zu verwenden, die jeweils mindestens die Exemplare Nrn. 1/6 und 4/5 aufweisen; der erste Satz entspricht bezüglich der verlangten Angaben den vorgenannten Exemplaren Nrn. 1 und 4 und der zweite Satz dem Exemplar Nr. 5. In derartigen Fällen ist auf jedem verwendeten Vordrucksatz die Nummerierung der betreffenden Exemplare dadurch kenntlich zu machen, dass am Rand die Nummer der nicht verwendeten Exemplare durchgestrichen wird. Jeder dieser Vordrucksätze ist so gestaltet, dass die in den verschiedenen Exemplaren benötigten Angaben auf Grund der chemischen Beschichtung des Papiers in Durchschrift erscheinen. Die Beteiligten können auch Vordrucksätze nach ihrer Wahl drucken lassen, sofern der Vordruck dem amtlichen Muster entspricht. Bearbeitet die Abgangsstelle die Versandanmeldung EDV-gestützt, ist bei ihr nur ein Exemplar der Versandanmeldung abzugeben.