Zur Einleitung:Durch die Einführung des Einheitspapiers traten seit Jahren vielseitige Änderungenfür alle am Außenhandel beteiligten Unternehmen ein. Zahlreiche Formulare für dieAbwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs wurden ab diesem Zeitpunktdurch das „Einheitspapier“ der Europäischen Union ersetzt. Außerdem wurde dievorherige Warennomenklatur durch das weltweit geltende „Harmonisierte System“(HS) zur Bezeichnung und Codierung der Waren abgelöst.Mit der Schaffung des Einheitspapiers ist ohne Zweifel eine wesentlicheStandardisierung der Außenhandelsformulare erreicht worden. Für Lieferungeninnerhalb der erweiterten Europäischen Union (Länder siehe unten) ist dieses Papierin der Regel nicht mehr erforderlich.Die Exemplare 1, 2 und 3 des Einheitspapiers, die als Ausfuhranmeldung gelten,werden am häufigsten verwandt. Unser Merkblatt soll Ihnen daher bei der Erstellungdieses Standardvordrucks behilflich sein