Statistische Anmeldung nach der EU-Osterweiterung - Intrastat-Meldungen auch online möglich(09.02.2004) - Mit der Erweiterung der Europäischen Union um die Beitrittsländer Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern ist der Warenverkehr mit diesen Ländern ab dem 1. Mai 2004 grundsätzlich nicht mehr dem Zoll, sondern im Rahmen der Intrahandelsstatistik monatlich dem Statistischen Bundesamt zu melden. „Pressemitteilung Statistisches Bundesamt“Befreit von den Intrastat-Meldungen sind Unternehmen nur dann, wenn ihre innergemeinschaftlichen Warenversendungen bzw. -eingänge mit allen EU-Mitgliedstaaten im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr jeweils unter 200 000 € lagen. Hierbei ist auch der Wert des Warenaustauschs mit den EU-Beitrittskandidaten im Jahre 2003 und bis zum 1. Mai 2004 zu berücksichtigen.Die monatlichen Intrastat-Meldungen können grundsätzlich auf verschiedene Weise erledigt werden:# via Internet (w3stat-Verfahren) als Online-Formular oder als Dateimeldung u.a. mit Hilfe unseres kostenlosen IDES-Programms,# mit magnetischen Datenträgern (z.B. Diskette) oder# klassisch auf Papier mit Vordruck N.Umfassende Informationen über die elektronischen Meldeverfahren erhalten Sie u.a. auf unserer Internetseite http://w3stat.destatis.de/intrahandel.html.Die Ausfüllanleitung für die Intrastat-Vordrucke kann kostenlos unter http://www.destatis.de/download/aussh/aussh_d/7auflag.pdf abgerufen werden.Für weitergehende Fragen steht Ihnen das Statisische Bundesamt gerne auch telefonisch (Tel.-Nr. 0611/75 -3422) oder per E-Mail (gruppe-vb@destatis.de ) zur Verfügung.