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Versandverfahren GVV


Gemeinsames Versandverfahren (gVV)Mit dem Versandverfahren bietet der Zoll den Beteiligten die Möglichkeit, Waren über Grenzen und durch Länder zu befördern, ohne die beim Eingang eigentlich geschuldeten Abgaben zahlen zu müssen. Im Abgangsland ist aber eine Sicherheit zu leisten, die nach ordentlicher Erledigung des Verfahrens wieder freigegeben wird. Das gVV bietet eine verwaltungsrechtlich einfache und kostengünstige Möglichkeit zur Beförderung von Waren durch Zollgebiete. Die Frist wird so festgesetzt, wie es für die Warenbeförderung unbedingt notwendig ist. Für das gVV müssen die Transportmittel üblicherweise „verschlusssicher“ sein (Zollplombe), um die Nämlichkeit der Waren zu sichern (Identität). Im Bahn- und Luftverkehr gibt es vereinfachte Verfahren. Das gVV beruht auf dem Übereinkommen von 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren ( SR 0.631.242.04 ) und wird zur Zeit in der EU und den EFTA-Ländern angewendet. Im innergemeinschaftlichen Verkehr ist vom gemeinschaftlichen Versandverfahren die Rede.Die Abwicklung des Versandverfahrens erfolgt EDV-gestützt unter Anwendung des NCTS (Neues Computerisiertes Transitsystem). Ausgenommen davon sind Transporte, die im vereinfachten Verfahren auf der Schiene, dem Luft- oder Seeweg und durch Rohrleitungen abgewickelt werden.


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26.08.2006

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