LieferantenerklärungEine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung, mit der ein Lieferant Angaben über die Eigenschaft gelieferter Waren hinsichtlich der Präferenzursprungsregeln der Gemeinschaft macht.Diese Erklärungen werden von Ausführern als Nachweismittel verwendet, insbesondere als Belege zu Anträgen auf Ausstellung oder Ausfertigung von Ursprungsnachweisen (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, EUR-MED, Ursprungserklärung auf der Rechnung, Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-MED, Formblätter EUR.2) in der Gemeinschaft gemäß den Vorschriften über Präferenzregelungen.Lieferantenerklärungen für Warenlieferungen innerhalb der GemeinschaftFür Warenlieferungen innerhalb der Gemeinschaft werden von den Zollstellen Lieferantenerklärungen anerkannt, die den Erfordernissen der Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 des Rates vom 11. Juni 2001, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1617/2006 des Rates vom 24. Oktober 2006 entsprechen.