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Informationen zur Zollanmeldung


Zollanmeldung Zollanmeldung ist: "Die Handlung, mit der eine Person... die Absicht bekundet, eine Ware in ein bestimmtes Zollverfahren überzuführen." Zweck der Zollanmeldung Damit der Wirtschaftsbeteiligte über die aus einem Drittland stammenden Nichtgemeinschaftswaren in der von ihm beabsichtigten Weise verfügen darf, sind diese grundsätzlich zu einem Zollverfahren anzumelden. Die Anmeldung erfolgt durch die Abgabe einer Zollanmeldung bei einer Zollstelle. In dieser Anmeldung müssen alle für das gewählte Zollverfahren und die Zollbehandlung maßgebenden Merkmale und Umstände angegeben werden. Außerdem sind alle notwendigen Unterlagen (z.B. Rechnungen und Beförderungspapiere) der Anmeldung beizufügen. Wer die Anmeldung abgibt wird als Anmelder bezeichnet. Ihn treffen die Rechtsfolgen der Anmeldung. Die rechtswirksame Bearbeitung der Zollanmeldung kann allerdings erst erfolgen, wenn sich die Ware bereits in der EG befindet und der Zollstelle vorgeführt wurde (zollamtliche Erfassung). Die Wahl des Zollverfahrens richtet sich u.a. danach, mit welcher Zielsetzung die Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt werden.


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26.08.2006

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