Sie leiten eine Spedition? Sie sind Transportunternehmer und Frachtführer? Unser Portal ist ein Eldorado für Speditionen, Logistiker und Spediteure.

Zum Presseportal Forum-speditionen Transportadressen Logistik-anzeigen
 
 
 
Kategorie A-Z
Links
Startseite
CMR - Beförderungsvertrag internationalen Straßengüterverkehr


Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR). Geltungsbereich: Artikel 1 - 1. Dieses Übereinkommen gilt für jeden Vertrag über die entgeltliche Beförderung von Gütern auf der Straße mittels Fahrzeugen, wenn der Ort der Übernahme des Gutes und der für die Ablieferung vorgesehene Ort, wie sie im Vertrag angegeben sind, in zwei verschiedenen Staaten liegen, von denen mindestens einer ein Vertragsstaat ist. Dies gilt ohne Rücksicht auf den Wohnsitz und die Staatsangehörigkeit der Parteien.
2. Im Sinne dieses Übereinkommens bedeuten »Fahrzeuge« Kraftfahrzeuge, Sattelkraftfahrzeuge, Anhänger und Sattelanhänger, wie sie in Artikel4 des Abkommens über den Straßenverkehr vom 19. September 1949 umschrieben sind.
3. Dieses Übereinkommen gilt auch dann, wenn in seinen Geltungsbereich fallende Beförderungen von Staaten oder von staatlichen Einrichtungen oder Organisationen durchgeführt werden.
4. Dieses Übereinkommen gilt nicht
a) für Beförderungen, die nach den Bestimmungen internationaler Postübereinkommen durchgeführt werden;
b) für die Beförderung von Leichen;
c) für die Beförderung von Umzugsgurt......


1688

26.08.2006

26.08.2006

Startseite » Rechtsanwälte-Fachanwälte-Speditionen » Rechtsanwälte-Fachanwälte-Speditionen » Fachanwalt Seerecht / Luftrecht

 

 



Funktionen
Anzeigen

Laderaumbörse Kurierbörse Kurierportal Kurierplattform

Timocom Frachtenbörse

Transporte Russland

Werbefläche auf speditionsbuch.info



</