Der Zentralverband Deutscher Schiffsmakler e.V. ist Berater und vertritt die Interessen der Schiffsmakler gegenüber Bundesbehörden, Institutionen und Verbänden, wie z.B. * Bundesverkehrsministerium * Bundesfinanzministerium * Bundesjustizministerium * Bundeskartellamt * Wasser- und Schiffahrtsdirektion * Bundeslotsenkammer * Bundesverband der See- und Hafenlotsen * Verband Deutscher Reeder e.V. * Zentralverband Deutscher Seehafenbetriebe e.V. * DSLV Deutscher Speditions- und Logistik Verband e.V. Außerdem werden die örtlichen Schiffsmaklerverbände beraten und unterstützt. Es werden Gespräche geführt, die der abgestimmten Meinungsbildung zu bestimmten Problemkreisen dienen. Die Mitgliedsverbände werden durch Rundschreiben, Presseveröffentlichungen und Jahresberichte informiert. Die Meinungsbildung erfolgt hauptsächlich auf den Mitgliederversammlungen, die zweimal jährlich abgehalten werden. Der Arbeitsausschuss für Klarierungsfragen, der ein- bis zweimal im Jahr tagt, beschäftigt sich mit allgemeinen Hafenfragen. Der ZVDS gibt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schiffsmakler und Schiffsagenten in der Bundesrepublik Deutschland heraus. Außerdem ist der ZVDS Mitherausgeber des Lernbuches "Güterverkehr über See", das das Standardlehrbuch für alle angehenden Schifffahrtkaufleute ist. Der ZVDS ist Mitglied im Seeverkehrsbeirat, dem Beratungsgremium des Bundesverkehrsministeriums. Außerdem ist der ZVDS Mitglied im deutschen Verein für internationales Seerecht, der nationalen Abteilung des CMI (Comité Maritime Internationale). Weiterhin ist der ZVDS im GMAA (German Maritime Arbitration Association) organisiert, die sich mit der Schiedsgerichtsbarkeit im Seehandelsrecht beschäftigt.