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D- 65795 Hattersheim Bundesverband Möbelspedition und Logistik e.V.


Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. vertritt als Gewerbevertretung die Interessen der Deutschen Möbelspediteure auf allen Ebenen. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen Umzugsspediteure, Handelsmöbelspediteure, Kunstspediteure sowie Spediteure von EDV und Medizintechnik . Die Unternehmen haben gemeinsam, dass sie jeweils besonders sensible Güter handhaben.
Wesentliches Anliegen des Verbandes ist, die für die Möbelspediteure geltenden Rahmenbedingungen günstig zu beeinflussen und damit die Existenzfähigkeit der Mitgliedsbetriebe zu sichern. Der Verband hat die Möglichkeit, die Interessen seiner Mitglieder zusammen zu fassen und gegenüber der Politik, den Ministerien, bei Behörden, Industrie und Handel zu vertreten.
Auf nationaler Ebene ist die AMÖ für ihre Mitglieder insbesondere gegenüber der Politik und Administration durch Beteiligung an Gesetzes-, Verordnungs- und Verwaltungsvorschriften tätig und wirkt bei Gehalts- und Manteltarifverträgen auf Bundes- und Landesebene beratend und unterstützend mit.
Durch sachliche Informationen und objektive Darstellung des Gewerbes gegenüber der Öffentlichkeit soll ein korrektes Bild von der Leistungsfähigkeit der in der AMÖ zusammengeschlossenen Mitglieder erreicht werden. Adressaten sind Verbraucher, Verwaltung, Industrie, der Handel und die unterschiedlichen Verbände.
Darüber hinaus informiert der Verband seine Mitglieder auf den Gebieten Öffentlichkeitsarbeit, Qualitätsmanagement und Verbandsmarketing. Von der AMÖ und den regionalen Mitgliedsverbänden werden die Mitgliedsunternehmen vor allem durch Beratungen, Rechtsauskünfte, gutachterliche Stellungnahmen und Auskünfte zu verkehrs- und gewerbepolitischen Fragen unterstützt.
Durch enge Verbindungen zu den Organisationen von Möbelhandel und Möbelindustrie werden die Interessen der Handelsmöbelspediteure vertreten.
Im Umzugsbereich sind die Spitzenverbände der Verbraucherschutzorganisationen sowie die Auftraggeber der öffentlichen Hände Gesprächspartner der AMÖ.
Durch das Zertifikat „Der anerkannte AMÖ-Fachbetrieb" grenzen sich die AMÖ-Umzugsspediteure gegenüber Nicht-Mitgliedern ab. Mitgliedsunternehmen, die das Zertifikat besitzen, das jährlich neu vergeben wird, wurden hinsichtlich der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Berufszugangsbestimmungen - Fachkunde, finanzielle Leistungsfähigkeit und persönliche Zuverlässigkeit - überprüft. Darüber hinaus haben sie sich zu einer besonders sorgfältigen Arbeitsweise ("10 Gebote") verpflichtet.
Eine kompakte Darstellung des Verbandes können Sie an dieser Stelle ansehen.
Die AMÖ bezweckt
a)     die einheitliche Wahrnehmung und Förderung der überregionalen Belange der Möbelspedition, insbesondere gegenüber der Öffentlichkeit und den Behörden,
b)     die Förderung aller Maßnahmen zur reibungslosen Zusammenarbeit der Mitgliedsunternehmen,
c)     die sachverständige Beratung der Mitgliedsunternehmen und der Behörden bei ihren Aufgaben in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsverbänden,
d)     die Förderung des kollegialen Verhaltens und des lauteren Wettbewerbs innerhalb der Möbelspedition,
e)     die Förderung des Austausches wirtschaftlicher und technischer Erfahrungen zwischen den Mitgliedsunternehmen,
f)     die Entwicklung und Förderung von Qualitätsmaßstäben,
g)     die Mitwirkung bei der Kalkulation von Leistungsentgelten und der Entwicklung von Bedingungen für Beförderungs- und sonstige Leistungen,
h)     die Feststellung der Usancen der Möbelspedition,
i)     die Einrichtung und Unterhaltung eines ständigen Schiedsgerichts zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Mitgliedsunternehmen aus der Tätigkeit der Möbelspedition,
j)     die Einrichtung und Unterhaltung einer Einigungsstelle zur gütlichen Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedsunternehmen und Kunden bei der Durchführung von Umzügen und Lagerungen,
k)     die Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Möbelspedition,
l)     die Koordination und Verhandlungsführung auf sozialpolitischem Gebiet, den Abschluss von überregionalen Tarifverträgen anzustreben.


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26.08.2006

26.08.2006

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