Der Stichkanal Osnabrück (SKO) zweigt westlich von Bramsche bei MLK-km 30,380 aus dem Mittellandkanal in südlicher Richtung ab und endet in den Hafenanlagen der Stadt Osnabrück. Seine Gesamtlänge beträgt rd. 14,500 km, wobei die Bundeswasserstraße bei SKO-km 13,000 am Oberen Vorhafen der Schleuse Haste endet.Mit dem Bau des SKO wurde in den Jahren 1910/1911 begonnen; am 01. November 1915 war er fertig gestellt. Die Bauarbeiten für die Aushebung des Hafenbeckens und die Erschließung des Hafengeländes wurden 1912 aufgenommen. Am 03. April 1916 lief der erste Schleppkahn mit einer Ladung von 475 t Hafer, von Bremen über Minden kommend, im Hafen Osnabrück ein.Der SKO wurde zunächst ebenso wie der Mittellandkanal (MLK) für Schiffe von 600 t Tragfähigkeit und 1,75 m Abladetiefe gebaut. Es war allerdings damals schon eine spätere Befahrung mit 1.000-t-Schiffen durch entsprechende Anspannung (Erhöhung) des Wasserspiegels vorgesehen. Er erhielt einen muldenförmigen Querschnitt, der nur im Richtungsverkehr einschiffig zu befahren war. Lediglich im Streckenabschnitt von km 0,000 bis km 1,500 wurde nach Fertigstellung ein Begegnungsverkehr zugelassen. Diese zweischiffige Strecke wurde im Jahre 1936 bis km 3,100 verlängert. In der einschiffigen Strecke von rd. 9,900 km Länge wurden bei km 5,000 und km 9,000 kurze Begegnungs- und Ausweichmöglichkeiten eingerichtet. Die für die Anspannung des Wasserspiegels erforderlichen Arbeiten, wie Dammverstärkungen, Ufersicherungen, Hochziehen der Dichtungen und Erhöhung von Bauteilen der Schleusen, wurden in den 30-er Jahren durchgeführt. Danach konnte die Wassertiefe um 40 cm vergrößert werden. Die zweischiffige Strecke erhielt damit eine Wasserspiegelbreite von 34 m und eine Wassertiefe von 3,50 m in Kanalachse, die einschiffige Strecke eine Wasserspiegelbreite von 25 m und eine Wassertiefe von 3,20 m. Mit dem Ausbau des MLK wurden ab 1980 auch einzelne Streckenbereiche des SKO ausgebaut. Der SKO kann derzeit von Fahrzeugen mit einer zulässigen Länge von 82 m und einer maximalen Breite von 9,50 m befahren werden. Die zulässige Abladetiefe beträgt 2,20 m für Fahrzeuge bis 9,00 m Breite bzw. 2,00 m für Fahrzeuge über 9,00 m bis 9,50 m Breite.