ALLGEMEINE DEUTSCHE SEEVERSICHERUNGSBEDINGUNGENADS. Besondere Bestimmungen für die Güterversicherung1 Umfang der Versicherung. 1.1 Versicherte und nicht versicherte Gefahren1.1.1 Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die Güter während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind. All-Riskpolice Warentransportversicherung1.1.2 Ausgeschlossen sind die Gefahren1.1.2.1 des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben;1.1.2.2 von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen;1.1.2.3 der Kernenergie;1.1.2.4 der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand;1.1.2.5 der Zahlungsunfähigkeit und des Zahlungsverzuges des Reeders, Charterers oder Betreibers des Schiffes oder sonstiger finanzieller Auseinandersetzungen mit den genannten Parteien.1.1.3 Für den Einschluß der Gefahren gemäß Ziffer 1.1.2.1 bis 1.1.2.4 gelten die entsprechenden DTV-Klauseln. Sind sie dem Vertrag nicht beigefügt, so gelten die letzten vor Beginn der Versicherung im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassungen.....