Mit dem am 11.April 2006 erfolgten Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 im EU-Amtsblatt wurden weitere Vorschriften für die Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr eingeführt. In diesen Vorschriften enthalten ist auch der verbindliche Einführungstermin für das digitale Kontrollgerät (Ausrüstungspflicht für erstmalig zugelassene Fahrzeuge), der auf den 1. Mai 2006 datiert wurde („20 Tage nach dem Tag der Veröffentlichung der Verordnung“).
Darüber hinaus gibt es neue Vorschriften für vom Kraftfahrer mitzuführende Unterlagen, für die Aufbewahrungs- und Vorlagepflicht der Unternehmer.