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Die Vignette vor Benützung vignettenpflichtiger Straßen anbringen


Die Vignette ist nur nach ordnungsgemäßer Anbringung (Aufkleben!) am Kfz gültig, und zwar vor Benützung vignettenpflichtiger Straßen.Bitte beachten Sie, dass der Kauf bzw. der Besitz der Vignette alleine die Vorgabe einer ordnungsgemäßen Mautentrichtung nicht erfüllt!Die Vignette ist - nach Ablösen von der Trägerfolie - unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben, dass sie von außen gut sicht- und kontrollierbar ist (z.B. kein Ankleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen). Das Ankleben einer Vignette mit Gültigkeit ab 01.12.2006 auf einer Seitenscheibe ist nicht zulässig. Die Anbringungshinweise auf der Rückseite der Vignette sind Empfehlungen (Ankleben auf der linken Innenseite der Windschutzscheibe bzw. hinter den Rückspiegel).Baustelleninfo, Webcams, Raststationen, Rastplätze, Verkehrsinfos 


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26.08.2006

26.08.2006

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