ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer. P. 1: Geltungsbereich - 1. Diese Bedingungen gelten für Frachtverträge gemäß PP. 407 bis 449 und PP. 452 bis 452 d HGB (multimodaler Verkehr) im gewerblichen Straßengüterverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie für den Selbsteintritt des Spediteurs gemäß P. 458 HGB.
Für andere Speditionsverträge und für Lagerverträge sowie für Verträge über speditionsübliche logistische Dienstleistungen, die mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern im Zusammenhang stellen, gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSP) in ihrer jeweils gültigen Fassung nach Maßgabe der unter P. 10 aufgeführten abweichenden Regelungen zur Besorgung von Versicherungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für logistische Dienstleistungen, die mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen, aber nicht speditionsüblich sind (z.B. Aufbügeln von Konfektion, Montage von Teilen, Veränderungen des Gutes). Auf die Haftungsbegrenzungen gemäß P. 10 wird besonders hingewiesen.
Diese Bedingungen gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich
- Verpackungsarbeiten
- die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung
betreffen.
2. Die Bedingungen finden Anwendung auf Beförderungen im Binnenverkehr und im grenzüberschreitenden Verkehr, soweit zwingende Regeln der CMR nicht entgegenstellen, sowie im Kabotageverkehr in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie des EWR sofern nicht zwingende Regeln des Aufnahmemitgtiedsstaates diesen Bedingungen entgegenstellen.
3. Die Bedingungen gelten auch für den Lohnfuhrvertrag nach Maßgabe des P. 13
4. Dir Besonderheiten des Entsorgungsverkehrs sind in P. 15 geregelt.
5. Die Bedingungen finden nur im Verkehr zwischen Kaufleuten Anwendung.
6. Sie gelten auch für gewerbliche Beförderungen mit Fahrzeugen, die nicht dem Regulierungsbereich des GüKG unterliegen.