Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist für die Erfüllung der meteorologischen Erfordernisse aller Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche in Deutschland zuständig. Unser Aufgabengebiet basiert auf einem gesetzlichen Informations- und Forschungsauftrag, dem DWD-Gesetz.
Die systematische Wetterbeobachtung und deren Auswertung hat bei uns Tradition. Unsere ältesten Aufzeichnungen über Wetterbeobachtungen stammen aus dem Jahr 1781.
Genaue Aufzeichnungen und profunde Auswertungen sind nach wie vor die Voraussetzungen unserer vielfältigen Dienste.