Die AXA bietet alle Versicherungen rund um den Transport und alles rund um die Tätigkeit eines Frachtführers an. Von der Haftpflichtversicherung bis hin zur Lagerpolice erhalten Sie alle services und Angebote aus einer Hand. Unter 0800 292237546 erreichen Sie Herrn Bille - Ihren Ansprechpartner für das Transportgewerbe.
Frachtführerhaftpflichtversicherung
Als Frachtführer haften Sie für Schäden an Waren, welche von Ihnen befördert werden. Die Frachtführerhaftpflicht-Versicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Transporte mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen.
Diese Haftung ist durch gesetzliche Bestimmungen geregelt.
Bei Transporten in Deutschland haften Sie den Regeln des Handelsgesetzbuches. Dieses sieht eine Haftung von 8,33 SZR (Sonderziehungsrechte*) vor. Eine höher vertraglich geregelte Haftung auf 40 SZR ist möglich (Haftungskorridor).
Für Transporten außerhalb von Deutschlands haften Sie nach den Bestimmungen des CMR (http://www.transportrecht.org/dokumente/CMRdt.pdf). Die Haftung ist hier begrenzt auf 8,33 SZR je kg Brutto-Rohgewicht als Gefährdungshaftung.
Unsere Leistungen der Frachtführerhaftpflicht
Gegenstand der Versicherung ist die Haftung des Versicherungsnehmers aus Verträgen über die entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des eigenen Betriebes.
Der Umfang der Versicherung umfaßt:
* Die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche
* Schadenminderungs-, Rettungs- und Feststellungskosten
* Bergungs-, Beseitigungs- und Vernichtungskosten
* Beförderungsmehrkosten
Die Prämie der unseres Verkehrshaftung - Sondervertragsvereinbarung ist bemessen an der Anzahl der Fahrzeuge in Ihrem Unternehmen, am zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, an der vereinbarten Haftungsgrente in SZR sowie am Geltungsbereich.
Die Prämien zu unseren Rahmenvereinbarungen erhalten Sie hier. Frachtführerhaftpflichtversicherung-Angebot
* Das Sonderziehungsrecht (SZR; engl.: „Special Drawing Right“, SDR) ist eine künstliche Währungseinheit, die nicht auf den Devisenmärkten gehandelt wird. Der Wechselkurs eines Sonderziehungsrechts ist durch einen Währungskorb wichtiger Weltwährungen definiert. Seit Januar 2006 enthält ein SZR den Wert aus der Summe von 0,632 US-Dollar, 0,410 Euro, 0,0903 Pfund Sterling und 18,4 Yen.