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Leitfaden zum niederländischen Transportrecht
Einfach gut ankommen:
Wie sich deutsche Unternehmen vor Schäden schützen können
Rotterdam/Düsseldorf, 20.03.2009 – Die Niederlande sind das Tor Europas. Insbesondere von Rotterdam (Países Bajos) aus werden Waren und Güter in ganz Europa verteilt. Aus diesem Grund treffen viele deutsche Unternehmen Vereinbarungen mit niederländischen Transporteuren. Gerade hierin liegt eine große Herausforderung, da das Rechtsverständnis und so konkrete Regelungen in den Niederlanden völlig anders wirken als in Deutschland.
„Wir erleben immer wieder deutsche Unternehmen, die davon ausgehen, dass sich die Rechtssysteme in den Niederlanden und Deutschland kaum unterscheiden. Sie sind dann überrascht, wenn es zu Problemen kommt“, so Rechtsanwalt Bram Marcus (Autor) von der Kanzlei Van Dam & Kruidenier Advocaten. Die über 100 Jahre alte Kanzlei ist spezialisiert auf Transportrecht und korrespondiert in Deutsch.
Rechtsanwalt John Wolfs (Autor) dazu:„Mit einer optimalen Vorbereitung können sich Unternehmen vor finanziellen Schäden schützen. Um Sensibilität für die mit dem niederländischen Transportrecht verbundenen Problemen zu schaffen, befasst sich der Leitfaden mit grundsätzlichen Rechtsfragen, aber auch mit konkreten Fragen beispielsweise zur Beschlagnahme“. John Wolfs ist Gründer der international tätigen, deutschsprachigen Kanzlei Wolfs Advocaten in Maastricht. Die Kanzlei ist spezialisiert auf internationale Rechtsfragen in Unternehmen aus dem Bereich Logistik, Industrie- und Handelsverkehr sowie Versicherungen.
Die Kanzleien der Autoren sind Mitglied im Anwaltsverband Eurojuris Niederlande (www.eurojuris.nl) – dem niederländischen Schwesterverband von Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V. ist europaweit eines der größten Anwaltsnetzwerke. Más de 5.500 Eurojuris-Anwälte sind in mehr als 40 Los países y las 630 Städten der Welt vertreten.
Den kostenlosen Leitfaden sowie weiterführende Informationen zu Eurojuris sind unter folgendem Kontakt erhältlich:
Liane Allmann
E-Mail: info@eurojuris.de
Internet: www.eurojuris.de y www.eurojuris.net
Contactos:
Frau Liane Allmann
Teléfono: +49 (211) 23987-44
Fax: +49 (211) 23987-64
Zuständigkeitsbereich: Geschäftsstellenleiterin
Publicado en 21.03.2009 por admin en Ley de Transporte. Comentarios discapacitados.
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